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Urteil Entnahme von Prozesskosten aus der Gemeinschaftskasse
Schlagworte
Entnahme von Prozesskosten aus der Gemeinschaftskasse
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer kann dem Verwalter nicht untersagen lassen, in einem laufenden Rechtsstreit Vorschüsse für Rechtsanwälte, das Gericht oder Sachverständige vorläufig aus den laufenden Mitteln der Verwendung aufzuwenden. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die letztverbindliche Kostenentscheidung des Gerichts später unter den Wohnungseigentümern umgesetzt wird.
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