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Urteil Empfänger für Widerrufserklärung bei gerichtlichem Vergleich
Schlagworte
Empfänger für Widerrufserklärung bei gerichtlichem Vergleich
Leitsätze
1. Die Parteien können den Empfänger des Widerrufs eines gerichtlichen Vergleichs (Gericht oder Gegner) bestimmen. 2. Es kann auch stillschweigend geschehen, wobei das nachträgliche Verhalten der Parteien zur Auslegung herangezogen werden kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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