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Urteil Elektrosmog


Schlagworte

Elektrosmog; elektromagnetische Felder, Mobilfunkantenne; Minderung; Umweltfehler; Grenzwert; Gesundheitsbeeinträchtigung

Leitsätze

1. Umweltfehler - etwa Freisetzen von Elektrosmog durch Mobilfunkantennen - können grundsätzlich das Recht zur Minderung auslösen.

2. Ob ein Umweltfehler vorliegt, ist nach der allgemeinen Verkehrsanschauung und nicht nach dem subjektiven Empfinden des einzelnen Mieters zu beurteilen. Maßgeblich ist danach, ob die nach derzeitigem Stand der Wissenschaft festgelegten Grenzwerte eingehalten werden oder nicht.

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