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Urteil Einzelrestitution
Schlagworte
Einzelrestitution; Rückübertragung; Betriebsgrundstück; Anteilseigner; Aktiengesellschaft; Quorum; Bruchteilseigentum; NS-Verfolgte; Unternehmensrestitution
Leitsatz
Zur offensichtlichen Unbegründetheit (§ 1 Abs. 2 Satz 2 GVO) eines Restitutionsantrags, mit dem der Rechtsnachfolger eines zum Kreis der NS Verfolgten zählenden ehemaligen Anteilseigners einer Aktiengesellschaft, der das Quorum (§ 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG) nicht erfüllt, die Rückübertragung des Betriebsgrundstücks der früheren Aktiengesellschaft begehrt.
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