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Urteil Einzelfallprüfung der Rehabilitierungsvoraussetzungen bei Heimunterbringung
Schlagworte
Einzelfallprüfung der Rehabilitierungsvoraussetzungen bei Heimunterbringung
Leitsatz
Voraussetzung für eine Rehabilitierung nach dem StrRehaG ist, dass die in den Kinderheimen erlittene Freiheitsentziehung zumindest unter haftähnlichen Bedingungen erfolgt ist; auch nach der Gesetzesnovelle zum 9.12.2010 ist eine Einzelfallprüfung der konkreten Lebensumstände im Heim durch die Rehabilitierungsgerichte vorzunehmen (entgegen ThürOLG in ZOV 2011, 210).
(Leitsatz der Redaktion)
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