Urteil Einwendungen gegen hohe Stromrechnung
Schlagworte
Einwendungen gegen hohe Stromrechnung
Leitsätze
1. Die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers einer Strom- oder Gasrechnung i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV kann sich aus einer enormen und nicht plausibel erklärbaren Abweichung der streitgegenständlichen Verbrauchswerte von denen einer vorangegangenen oder nachfolgenden Abrechnungsperiode ergeben.
2. Wurde der Verbrauch über einen mehrjährigen Zeitraum geschätzt, weil Zählerablesungen unterblieben sind, fällt das Risiko, dass die gemittelte Verbrauchsabweichung möglicherweise deshalb noch nicht als derart enorm festzustellen ist, zumindest dann regelmäßig dem Kunden zur Last, wenn der Energieversorger ihn hinreichend deutlich auf die vorzunehmenden Selbstablesungen hingewiesen hat.
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