Urteil Einweisung eines Kindes in psychiatrisches Krankenhaus, sachfremder Zweck, Fehlen der Einweisungsvoraussetzungen, Fehlen einer gerichtlichen Entscheidung
Schlagworte
Einweisung eines Kindes in psychiatrisches Krankenhaus, sachfremder Zweck, Fehlen der Einweisungsvoraussetzungen, Fehlen einer gerichtlichen Entscheidung
Leitsätze
1. Die Einweisung eines 18 Monate alten Betroffenen in die Psychiatrie, dessen Mutter als „schwachsinnig“ angesehen wurde, der aber selbst als internistisch und neurologisch gesund galt, diente sachfremden Zwecken, wenn keine sachlichen Gründe für die Unterbringung erkennbar sind.
2. Die dauerhafte psychiatrische Unterbringung eines Minderjährigen ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten oder gerichtliche Entscheidung ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar.
(Leitsätze der Redaktion)
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