« zurück zur Suche
Urteil Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung
Schlagworte
Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung; Baustopp bei Modernisierung
Leitsatz
Dem Vermieter kann durch einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung (Lärm- und Schmutzbelästigung) untersagt werden, den Aufbau eines Gerüstes an der Fassade des Mietobjektes zwecks Modernisierung (Wärmedämmung) fortzusetzen. Ob seitens des Mieters eine Duldungspflicht für die Arbeiten besteht, kann nicht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren geklärt werden und bleibt der Hauptsache vorbehalten.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat