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Urteil Einstweilige Anordnung hinsichtlich der vorläufigen Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Schlagworte
Einstweilige Anordnung hinsichtlich der vorläufigen Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Leitsatz
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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