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Urteil Einnahmen des Vermieters auch bei Zahlung des Mieters an einen Dritten (sog. abgekürzter Zahlungsweg), Schätzung der Werbungskosten
Schlagworte
Einnahmen des Vermieters auch bei Zahlung des Mieters an einen Dritten (sog. abgekürzter Zahlungsweg), Schätzung der Werbungskosten
Leitsatz
Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen sind.
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