Urteil Einigung über Beendigung des Mietvertrages bei erneutem Zahlungsverzug wirksam
Schlagworte
Einigung über Beendigung des Mietvertrages bei erneutem Zahlungsverzug wirksam
Leitsätze
1. Haben sich die Mietvertragsaprteien nach einer früheren fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs geeinigt, daß das Mietverhältnis beendet ist, wenn erneuter Zahlungsverzug auftritt und gleichzeitig eine "regelmäßige, pünktliche und volle Zahlung der vereinbarten Mietsumme" vereinbart, so kann sich der Mieter für die Zukunft auch nicht auf eine Minderung der Miete wegen bereits vorher aufgetretener Mängel berufen.
2. Eine derartige Vereinbarung verstößt weder gegen § 564 b Abs. 6 BGB noch gegen § 537 Abs. 3 BGB.
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