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Urteil Einheitswert


Schlagworte

Einheitswert; Bindungswirkung; Grundlagenbescheid

Leitsätze

1. Der für die Bemessung der Entschädigung maßgebliche Einheitswertbescheid selbst oder der damalige Grundsteuermessbescheid brauchen nicht vorhanden zu sein. Der Einheitswert kann sich auch aus einer sonstigen Quelle ergeben, wenn die Richtigkeit dieser Wiedergabe frei von Zweifeln ist (ähnlich wie Urteil vom 5. Juli 2007 - VG 29 A 13.04 - hier Wiedergabe in einem Prüfbericht zum Jahresabschluss).

2. Ein dergestalt dokumentierter Einheitswert ist vom Gericht nicht auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.

3. Grundsätzlich besteht keine Bindungswirkung des Entschädigungsgrundlagenbescheides hinsichtlich einzelner Tatbestandsmerkmale der Schädigungstatbestände des § 1 VermG, noch weniger besteht eine solche Bindungswirkung für einzelne, ein solches Tatbestandsmerkmal ausfüllende Elemente (hier für den Einheitswert vor der Schädigung im Rahmen der Angemessenheit des Kaufpreises).

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