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Urteil Eingeschränkte Berufung auf Anbietepflicht von Alternativwohnungen nach Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eingeschränkte Berufung auf Anbietepflicht von Alternativwohnungen nach Eigenbedarfskündigung
Leitsatz
Verstößt der Vermieter vor oder nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung gegen seine Pflicht zur Anbietung von Alternativwohnraum, kann sich der Mieter darauf allenfalls dann mit Erfolg berufen, wenn er den Alternativwohnraum im hypothetischen Falle seiner Anbietung tatsächlich angemietet hätte.
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