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Urteil Einbau eines Induktionsherdes als Modernisierung, Kostenersatz für neue Töpfe


Schlagworte

Einbau eines Induktionsherdes als Modernisierung, Kostenersatz für neue Töpfe

Leitsatz

Der Austausch eines Herdes mit Induktionskochfeld statt eines Gasherds ist eine Modernisierung. Für den notwendigen Kauf neuer Töpfe und Pfannen hat der Mieter einen Aufwendungsersatzanspruch von 500 €.

(Leitsatz der Redaktion)

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