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Urteil Eigentümerbeschluss zur Störungsbeseitigung


Schlagworte

Eigentümerbeschluss zur Störungsbeseitigung

Leitsatz

Ein Vorbereitungsbeschluss auf Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung kann von dem Wohnungseigentümer, gegen den die Gemeinschaft gerichtlich vorgehen will, nicht erfolgreich mit dem Einwand angefochten werden, es bestehe kein solcher Beseitigungsanspruch, und die Einleitung eines Gerichtsverfahrens widerspräche mithin ordnungsmäßiger Verwaltung.

(Leitsatz der Redaktion)

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