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Urteil Eigenmächtiges Handeln
Schlagworte
Eigenmächtiges Handeln; Schadensersatz bei eigenmächtigem Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages durch WEG-Verwalter; Berechnung der Schadenshöhe; Vermögensnachteile; Wärme-Contracting
Leitsätze
1. Schließt der WEG-Verwalter eigenmächtig einen Wärmelieferungsvertrag, hat er der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz für die dadurch entstehenden Vermögensnachteile zu leisten.
2. Für die Berechnung des Schadenshöhe kann auf statistische Angaben zurückgegriffen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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