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Urteil Eigenbedarfskündigung gegenüber dem Untermieter
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung gegenüber dem Untermieter
Leitsatz
Bei der Kündigung eines Untermieters wegen Eigenbedarfs konkurrieren nicht das starke Recht des Eigentümers mit dem schwächeren Besitzrecht des Mieters, sondern es stehen zwei gleich starke/schwache Positionen gleichrangig einander gegenüber. In diesem Fall ist abzuwägen, wer die Wohnung mehr bedarf: Die Bedarfsperson, die noch bei der (Unter-) Vermieterin wohnt, oder der Untermieter, der von der Obdachlosigkeit bedroht ist. (Leitsatz des Einsenders)
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