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Urteil Eigenbedarfskündigung bei Wechsel der Bedarfsperson


Schlagworte

Eigenbedarfskündigung bei Wechsel der Bedarfsperson

Leitsätze

Tritt nach wirksamer Eigenbedarfskündigung ein neuer Kündigungsgrund ein, welcher den ursprünglichen ersetzt und ebenfalls zur Kündigung berechtigt, so muss der Vermieter dem Mieter keinen Vertrag über die Aufhebung der Kündigungswirkungen anbieten, sofern der Wegfall des ursprünglichen Kündigungsgrundes zeitlich nach Eintritt des neuen liegt.

(Leitsatz der Redaktion)

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