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Urteil Eigenbedarf für Tochter des Vermieters
Schlagworte
Eigenbedarf für Tochter des Vermieters
Leitsatz
Ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für die Kündigung wegen Eigenbedarfs kann dann vorliegen, wenn die Tochter des Vermieters eine Wohnung von knapp 80 m2 (einschließlich Gästezimmer) nutzen will.
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