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Urteil Duldungspflicht des Mieters bei Maßnahmen zur Energieeinsparung
Schlagworte
Duldungspflicht des Mieters bei Maßnahmen zur Energieeinsparung; Energiesparende Maßnahme; Einsparung von Heizenergie; Wärmedämmung; Modernisierung; Einsparungseffekt
Leitsatz
1. Zum Rahmen der Duldungspflicht gemäß § 20 Abs. 1 ModEnG.
2. Zur Frage, wann eine wesentliche Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern anzunehmen ist (§ 4 Abs. 3 ModEnG).
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