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Urteil DDR-Kaufvertrag
Schlagworte
DDR-Kaufvertrag; Übertragung von Grundeigentum in Volkseigentum
Nichtamtlicher Leitsatz
Art. 237 § 1 EGBGB, wonach Fehler eines DDR-Kaufvertrages zur Übertragung von Grundeigentum in Volkseigentum geheilt werden können, verstößt nicht gegen die EMRK.
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