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Urteil Bruttomiete Bemessungsgrundlage für Mietminderung
Schlagworte
Bruttomiete Bemessungsgrundlage für Mietminderung
Leitsatz
Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.
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