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Urteil Bodenrichtwert bei abweichender tatsächlicher Nutzung bei der Grundbesitzwertfeststellung


Schlagworte

Bodenrichtwert bei abweichender tatsächlicher Nutzung bei der Grundbesitzwertfeststellung

Leitsatz

Bei der Feststellung des Grundbesitzwerts ist ein vom Gutachterausschuss für den Entwicklungszustand baureifes Land und die gebietstypische Nutzungsart W - Wohngebiet ermittelter Bodenrichtwert auch dann anzuwenden, wenn auf dem zu bewertenden Grundstück eine nicht betretbare sog. Kompaktstation (Trafostation) steht, die aus netzbetriebstechnischen Gründen nicht ohne Weiteres auf ein beliebiges anderes Grundstück verlagert werden könnte. (Rn. 48) (Rn. 51) (Rn. 52)

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