« zurück zur Suche

Urteil Billigkeit von Strompreisen und Stromtarifen


Schlagworte

Billigkeit von Strompreisen und Stromtarifen; Darlegungs- und Beweislast; BEWAG

Leitsätze

1. Zum Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Stromerzeugers für die Billigkeit der Stromtarife.

2. Die Ausführungen zur Billigkeit von Strompreisen in einem gerichtlichen Verfahren dürfen nicht nur für Experten nachvollziehbar sein, sondern müssen sowohl vom Gericht als auch von der gegnerischen Partei dem Grunde nach verstanden werden können.

3. Die vom Berliner Stromversorger BEWAG bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie des Landes Berlin eingereichten Antragsunterlagen lassen keine ernsthafte Kontrolle über die Billigkeit der Tarife zu.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (9 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
45,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
45,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,94 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.