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Urteil Beweislast des Mieters für Rückforderung angeblich überzahlter Mieten
Schlagworte
Beweislast des Mieters für Rückforderung angeblich überzahlter Mieten
Leitsätze
1. Im Rückforderungsprozess hat der Mieter die Beweislast dafür, dass Mieterhöhungen unwirksam waren und die Zahlungen deshalb ohne Rechtsgrund erfolgten.
2. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Kostenmiete verlangt hatte und der Mieter bestreitet, dass die Wohnung der Preisbindung unterliegt, sofern der Vermieter im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast substantiiert vorträgt, dass die Preisbindungsvorschriften (hier: § 17 Abs. 1 II. WoBauG) anwendbar waren.
(Leitsätze der Redaktion)
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