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Urteil Beweislast für Stromverbrauch
Schlagworte
Beweislast für Stromverbrauch
Leitsatz
Rechnen Stromversorger über den Stromverbrauch ab, müssen sie die Anfangs- und Endzählerstände angeben. Bei Streit darüber kann der Stromversorger den konkreten Verbrauch zu beweisen haben. Stromkunden können die Zahlung von Stromrechnungen verweigern, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der Abrechnung besteht.
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