Urteil Beweis des Zugangs der Einladung zur Eigentümerversammlung
Schlagworte
Beweis des Zugangs der Einladung zur Eigentümerversammlung; Begründung einer Anfechtungsklage durch Bezugnahme auf Schriftsätze
Leitsätze
1. Zur Begründung der Anfechtungsklage kann ausschließlich auf die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze Bezug genommen werden.
2. Für den ordnungsgemäßen Zugang der Einladung zur Eigentümerversammlung kommt es allein darauf an, ob das Schreiben in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Wohnungseigentümers gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.
(Leitsätze der Redaktion)
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