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Urteil Betriebskostennachforderung
Schlagworte
Betriebskostennachforderung; Verzicht durch Kautionsrückzahlung
Leitsatz
Der Vermieter hat auf einen Anspruch auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung stillschweigend verzichtet, wenn er vorher durch Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution vorbehaltlos zurückgezahlt hat.
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