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Urteil Betriebskostenabrechnung nach Verbrauchsprinzip oder Abflußprinzip
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung nach Verbrauchsprinzip oder Abflußprinzip
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung muß erkennen lassen, ob der Vermieter die Kosten nach dem Abflußprinzip (fällige Rechnungen) oder dem Verbrauchsprinzip (in Anspruch genommene Leistungen) umgelegt hat.
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