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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Rechnungsdaten
Leitsätze
1. Die Abrechnung über Betriebskostenvorschüsse (§ 4 Abs. 1 MHG) braucht nicht erläutert zu werden.
2. Die Rechnungsdaten müssen nicht angegeben werden (gegen LG Berlin, GE 1990, 653).
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