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Urteil Betriebskosten und Streitwertberechnung
Schlagworte
Betriebskosten und Streitwertberechnung
Leitsatz
Der Streitwertfestsetzung nach § 16 GKG ist der Grundmietzins zuzüglich Nebenkosten zugrunde zu legen. Ob auch Heiz /Warmwasserkosten zu berücksichtigen sind, bleibt offen.
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