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Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Einwendungsausschluss für Mieter
Leitsatz
Die Ausschlussfrist für Einwendungen des Mieters beginnt mit dem Zugang der Betriebskostenabrechnung auch dann, wenn in dieser (vertragswidrig) Betriebskosten, für die eine Bruttomiete vereinbart ist, abgerechnet worden sind oder (unzulässig) das Kalenderjahr zugrunde gelegt worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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