« zurück zur Suche
Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Umlageschlüssel; Leerstand
Leitsätze
1. Ist der Umlageschlüssel für den Mieter nicht nachvollziehbar, besteht hinsichtlich der davon betroffenen Positionen kein Zahlungsanspruch aus der Betriebskostenabrechnung.
2. Die auf eine leerstehende Wohnung entfallenden Betriebskosten sind vorweg abzuziehen; fehlt der Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung, kann der Fehler nicht durch eine Schätzung behoben werden.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat