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Urteil Bestimmung des zuständigen Gerichts


Schlagworte

Bestimmung des zuständigen Gerichts; Klage gegen Baufirma und ausgeschiedenen WEG-Verwalter

Leitsatz

Wird neben einer Baufirma die (ausgeschiedene) WEG-Verwalterin auf Schadensersatz wegen mangelhafter Bauausführung verklagt und als gemeinsames Gericht das AG als WEG-Gericht bestimmt, kann eine Berufung gegen das AG-Urteil nur bei dem zentralen LG für WEG-Sachen eingelegt werden. Eine Verweisung der Berufung an dieses LG kommt nicht in Betracht.

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