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Urteil Bestimmtheit und Darlegung eines Beschlusses zu baulichen Veränderungen


Schlagworte

Bestimmtheit und Darlegung eines Beschlusses zu baulichen Veränderungen; Ermessensspielraum des Gerichts bei Beschlussersetzung; Verlegung eines Müllstandortes

Leitsätze

1. Enthält ein Beschluss eine bauliche Veränderung oder vergleichbare Maßnahme, ist er nichtig, wenn die bauliche Veränderung nicht hinreichend beschrieben wird; nur anfechtbar ist er, wenn er eine durchführbare Regelung zumindest noch erkennen lässt. Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann offen zutage liegen.

2. Zum Ermessensspielraum des Gerichts bei Beschlussersetzung.

(Leitsätze der Redaktion)

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