Urteil Beschwerdewert bei Verurteilung zum Zurückschneiden von Ästen
Schlagworte
Beschwerdewert bei Verurteilung zum Zurückschneiden von Ästen; Streitwert; Beseitigung einer Eigentumsstörung; Rückschnitt von Zweigen; Kosten der Ersatzvornahme durch Fachunternehmen; behördliche Genehmigung
Leitsätze
1. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist dann erforderlich, wenn das Berufungsgericht durch ermessensfehlerhafte Festsetzung des Beschwerdewertes den Zugang zur Berufung unzumutbar erschwert.
2. Der Wert der Beschwer des zur Beseitigung einer Eigentumsstörung verurteilten Beklagten (hier: Rückschnitt von Ästen und Zweigen) bemisst sich nach den Kosten der Ersatzvornahme durch ein Fachunternehmen.
3. Es erscheint jedenfalls zweifelhaft, den Wert einer unter Vorbehalt der behördlichen Genehmigung stehenden Verurteilung zum Rückschnitt mit 0 € anzusetzen.
(Leitsätze der Redaktion)
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