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Urteil Beschwerdewert für Feststellungsklagen zur Mängelbeseitigung in WEG, Berechnung der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH


Schlagworte

Beschwerdewert für Feststellungsklagen zur Mängelbeseitigung in WEG, Berechnung der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH

Leitsätze

1. Zur Ermittlung des Beschwerdewerts im Zusammenhang mit Feststellungsklagen wegen Mängelbeseitigung im Gemeinschaftseigentum.

2. Der Beschwerdeführer einer Nichtzulassungsbeschwerde hat innerhalb der laufenden Begründungsfrist glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang abändern lassen will, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt (BGH, Beschluss vom 12.11.2014 - V ZR 59/14).

 3. Verlangt der Käufer einer Eigentumswohnung von dem Verkäufer die Freistellung wegen der Kosten zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, sind nicht diese Kosten insgesamt, sondern nur der Miteigentumsanteil des Käufers am Gemeinschaftseigentum für die Berechnung der Beschwer maßgebend.    

(Leitsätze der Redaktion)

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