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Urteil Beschwerdewert bei Klagen auf Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages


Schlagworte

Beschwerdewert bei Klagen auf Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages

Leitsatz

Ist die Klage auf den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags gerichtet, bemisst sich das Interesse der klagenden Partei gemäß § 3 ZPO im Grundsatz nach der in der Vertragszeit zu entrichtenden Miete bzw. Pacht; es wird aber nach der Wertung des § 9 ZPO regelmäßig auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw. -pacht begrenzt.

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