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Urteil Beschwerdewert
Schlagworte
Beschwerdewert; Ersatzvornahmekosten
Leitsatz
Bei der Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung ist der Wert der Beschwer nach dem Interesse des Bekl., sich gegen die Kosten einer Ersatzvornahme zu wehren, gemäß § 3 ZPO zu bemessen. Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann daher den Wert des Streitgegenstandes übersteigen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung: z. B. Senatsbeschluß v. 23. Januar 1986, V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737).
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