Urteil Beschwer bei Klage auf Überbau, nachgeholte Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts
Schlagworte
Beschwer bei Klage auf Überbau, nachgeholte Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts
Leitsätze
1. Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eine von ihm nachgeholte Zulassungsentscheidung zu begründen. Unterbleibt eine Begründung oder ist sie auf einzelne Aspekte beschränkt, lässt dies deshalb nicht den Schluss zu, das Berufungsgericht habe einen von § 511 Abs. 4 ZPO abweichenden Maßstab angelegt oder nicht alle Zulassungsgründe geprüft.
2. Die Beschwer für eine abgewiesene Klage auf Beseitigung eines Überbaus bemisst sich nach dem Wertverlust des überbauten Grundstücks.
3. Bei einem rechtlich selbstständigen Teilgrundstück ist es nicht ermessensfehlerhaft, dies nicht zusammen mit dem Hausgrundstück als wirtschaftliche Einheit (mit höherem Quadratmeterpreis) anzusehen; zusätzlich kann der Bodenrichtwert herangezogen werden.
(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
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