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Urteil Beschlussersetzung bei Fahrstuhleinbau ohne geklärte Genehmigungsfähigkeit
Schlagworte
Beschlussersetzung bei Fahrstuhleinbau ohne geklärte Genehmigungsfähigkeit
Leitsatz
Einen Anspruch, im Beschlussersetzungsverfahren einen Beschluss bezüglich konkreter Baumaßnahmen zum Einbau eines Fahrstuhls als Maßnahme der Barrierereduzierung zu fassen, hat ein Eigentümer nur dann, wenn die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit der geplanten Baumaßnahme geklärt ist. Fehlt es hieran, kann das Gericht aber einen Grundlagenbeschluss fassen und Schritte zur Einholung der Genehmigung und Bildung einer Rücklage vorgeben.
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