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Urteil Beschlussersatzklage zur Rechtsverfolgung durch die GdWE


Schlagworte

Beschlussersatzklage zur Rechtsverfolgung durch die GdWE

Leitsatz

1. Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich mit der Beschlussersetzungsklage eine Rechtsverfolgung durch die GdWE gegen einen anderen Eigentümer erzwingen, wenn ein Anspruch - hier auf Unterlassen der teilungserklärungswidrigen Nutzung - ernsthaft in Betracht kommt.

2. Kann aufgrund eines übermäßigen Prozessrisikos die GdWE die Anspruchsdurchsetzung ablehnen, dürfte ein Anspruch des Eigentümers auf Rückermächtigung zur Anspruchsdurchsetzung bestehen.

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