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Urteil Besatzungshoheitliche Enteignung
Schlagworte
Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der Nichtenteignung; Rechtskraft; Bindungswirkung
Leitsatz
Im Rahmen eines vermögensrechtlichen Verfahrens ist weder eine Rechtsgrundlage noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die Verpflichtung der Restitutionsbehörde zu der Feststellung ersichtlich, der streitige Vermögenswert sei nicht (besatzungshoheitlich) enteignet worden.
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