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Urteil Berufungszulässigkeit


Schlagworte

Berufungszulässigkeit; rechtliches Gehör; Gehörsverletzung

Leitsatz

Beruht ein Urteil auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, ist die Berufung auch dann möglich, wenn weder die Berufungssumme erreicht wird noch eine Abweichung von einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofes vorliegt.

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