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Urteil Berufungseinlegung bei zwei unterschiedlichen Gerichten
Schlagworte
Berufungseinlegung bei zwei unterschiedlichen Gerichten
Leitsatz
Wird die Berufung sowohl bei einem unzuständigen als auch bei einem zuständigen Gericht eingelegt, handelt es sich gleichwohl nur um ein Rechtsmittel, über das nur einheitlich entschieden werden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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