Urteil Berufungsbegründung in schriftlicher Form
Schlagworte
Berufungsbegründung in schriftlicher Form; Unterschriftserfordernis; eingescannte Unterschrift; Anhang einer elektronischen Nachricht; elektronische Übermittlung von Schriftsätzen
Leitsatz
Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Datei) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO genügt.
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