Urteil Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Schlagworte
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Leitsatz
Eine Partei ist schuldhaft säumig, wenn ihr Prozessbevollmächtigter zum erstinstanzlichen (Einspruchs-) Termin wegen eines im selben Gerichtsgebäude anberaumten - und zeitlich kollidierenden - Berufungstermins nicht erscheint, ohne zuvor die Verlegung eines der beiden Termine oder zumindest die rechtzeitige Unterbrechung der sich über den Beginn des Einspruchstermins hinziehenden Berufungsverhandlung zu erwirken, um so entweder den Einspruchstermin selbst wahrnehmen oder dem erstinstanzlichen Gericht noch vor der Terminsstunde Kenntnis von seiner Verhinderung geben zu können.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?