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Urteil Berufliche Rehabilitierung eines verfolgten Schülers
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung eines verfolgten Schülers
Leitsatz
Die §§ 1 und 3 BerRehaG beziehen sich auf je unterschiedliche Lebensabschnitte bzw. Tätigkeitsbereiche. Ein und dieselbe Maßnahme kann hiernach nur entweder in die schulische, also vorberufliche, oder in die berufliche Phase bzw. Sphäre des Verfolgten fallen. Verfolgte Schüler können später durch andere Verfolgungsmaßnahmen zusätzlich Opfer einer beruflichen Verfolgung im Sinne von § 1 BerRehaG geworden sein. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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