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Urteil Berliner Mietspiegel 2021 keine Schätzungsgrundlage
Schlagworte
Berliner Mietspiegel 2021 keine Schätzungsgrundlage
Leitsätze
1. Der Berliner Mietspiegel 2021 ist keine geeignete Schätzungsgrundlage, da er die zweite Fortschreibung des Mietspiegels 2017 ist und die Fortschreibung nur einmal durchgeführt werden kann.
2. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann dann nur durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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