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Urteil Berliner Mietspiegel 2021 als Schätzungsgrundlage
Schlagworte
Berliner Mietspiegel 2021 als Schätzungsgrundlage
Leitsätze
1. Der Berliner Mietspiegel 2021 ist weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel, weil er von einem unzutreffenden Betrachtungszeitraum ausgeht und deshalb nicht fortgeschrieben werden durfte.
2. Er ist jedoch eine taugliche Schätzungsgrundlage und verpflichtet das Gericht nicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens.
(Leitsätze der Redaktion)
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